Wichtige Information für die Eltern
An der Schuleinschreibung nehmen alle Kinder teil, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben und
- im vorigen Jahr zurückgestellt wurden. Der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen.
- im kommenden Schuljahr regulär schulpflichtig werden, d.h. am 30. Juni 6 Jahre alt sind.
- im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 6 Jahre alt werden und daher schulpflichtig
werden können. Hierbei handelt es sich um den von der Regierung eingeführten „Einschulungskorridor“.
Nach Beratung und Empfehlung durch die Schule entscheiden die Eltern, ob ihr Kind
eingeschult werden soll. Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende
Schuljahr verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis spätestens 12. April
schriftlich mitteilen. Geben die betroffenen Eltern bis dahin keine Erklärung ab, wird ihr
Kind automatisch schulpflichtig.
- auf Antrag der Eltern eingeschult werden sollen, sofern sie erst im Oktober, November oder Dezember 6 Jahre alt werden.
Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn Sie beabsichtigen, ihr regulär schulpflichtiges Kind vom Besuch der Grundschule
zurückstellen zu lassen. Die Schule überprüft die Schulfähigkeit!
Sollten Sie Fragen, Bedenken oder Anliegen insbesondere bezüglich des neuen Einschulungskorridors haben, wenden Sie sich bitte an uns,
wir beraten Sie gerne, auch schon vor der Schuleinschreibung!
D. Winterer, Rin